Maxx Ticket – Anhörung vor dem Kreisrechtsausschuss

Der Kreisrechtsausschuss hatte für heute alle Eltern der durch die Streichung des MAXX-Ticktes betroffenen Kinder, zur Anhörung in die Kreisverwaltung geladen. Thema der Anhörung waren die Einsprüche die von der Elternschaft gegen die Streichung des Beförderungsgeldes eingereicht wurden. Auch wenn die Streichung der derzeit gültigen Gesetzeslage folgt (4 km Regelung, kein gefährlicher Schulweg ) hatte die Umsetzung bei den Eltern der Pleisweilerer Kinder für sehr viel Unverständnis gesorgt. Denn gerade im Punkt „sicherer Schulweg“ sind sich alle Eltern einig, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Man denke hier nur an den Abschnitt Ortsausgang Pleisweiler – Ortseingang Bad Bergzabern, welcher nicht beleuchtet ist und in der Winterzeit auch nicht geräumt wird.

Die Diskussion im Kreisrechtsausschuss verlief sachlich und die Elternschaft konnte ihre Einwände und Bedenken zu diesem Sachverhalt abgeben. Alle Einwände wurden von Kreisrechtsausschuss aufgenommen. Der Kreisrechtsausschuss gab bekannt, dass jeder Einspruch individuell betrachtet, und jeder Partei der kürzeste Schulweg (Google Maps) zugesendet wird.

Die Prüfung der Einwände wird nun durch den Kreisrechtsausschuss vorgenommen und im Zeitraum von ca. 3 Monaten den Einspruchsparteien bekannt gegeben.

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Maxx Ticket – Eltern Initiative

Nachdem jetzt der Termin für die Verhandlung des Kreisrechtsausschusses über unsere Widersprüche endlich anberaumt wurde, möchte sich die Initiative mit den Schülern auf den Weg zur Schule nach Bad Bergzabern machen, um die den jahreszeitlichen Begebenheiten, Verkehrsbedingten Situationen und zeitlichen Abläufe des aus der Sicht der Eltern besonders gefährlichen Schulweges zu dokumentieren.
Dies ist keine Demonstration wie im vergangenen Jahr, sondern wird von allen Schülern und Eltern in Eigenverantwortung durchgeführt. Keine Plakate und Hupen mitführen!
Diese Dokumentation wird aber beim Kreisrechtsausschuss für jeden einzelnen Betroffenen für seine Individuelle Argumentaton hilfreich sein (Soweit es für diesen Überhaupt relevant ist);  auf jeden Fall aber beim Verwaltungsgericht dann als Beweis für die Ungleichbehandlung innerhalb des Kreises dienlich sein (unabhängig von der besonderen Gefährlichkeit).
Da in den Begründungen des Kreises an die Eltern (nach jetzigem Kenntnisstand haben alle Eltern die gleiche Antwort bekommen) in keinem Fall die persönlichen Gründe und die Unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt wurden, sollten diese dem Kreisrechtsausschuss und Verwaltungsgericht dargelegt werden.
Treffpunkt für den Gang zur Schule ist bei der Metzgerei Bernhardt am Donnerstag 05.02.  um 7Uhr.

Versammlung vor Kreisrechtsausschuss-Sitzung
Die Initiative trifft sich am Freitag  20.Feb um 17 Uhr im Rathaus zur Besprechung der Vorgehensweise und Austausch von
Informationen, für die Verhandlung des Kreisrechtsausschusses am 16.03.2015. Bitte Ladungen und Bescheide mitbringen.
Gruschinski

 

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